Fachanwaltliche Beratung und Vertretung von Vermietern, Eigentümern und Wohnungseigentumsgemeinschaften - mit über 20 Jahren Erfahrung.
Als Ihr Experte für Miet- und WEG-Recht in Nürnberg mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung beraten wir sowohl bei mietrechtlichen Streitigkeiten als auch bei komplexen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Unser Schwerpunkt liegt auf der Vertretung von Vermietern, Eigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Der angespannte Nürnberger Immobilienmarkt macht Eigenbedarfskündigungen, Mieterhöhungen und WEG-Streitigkeiten zu brisanten Themen. Wir verfolgen einen lösungsorientierten Ansatz, der außergerichtliche Einigungen bevorzugt - aber bei Bedarf Ihre Ansprüche auch gerichtlich durchsetzt.
Wir vertreten schwerpunktmäßig Vermieter, Eigentümer und WEGs - mit dem Ziel, Ihre Interessen konsequent durchzusetzen.
Rechtssichere Mietverträge für Wohn- und Gewerbeimmobilien, angepasst an die Bedürfnisse von Vermietern und WEGs.
Rechtssichere Formulierung, Prüfung des berechtigten Eigeninteresses, Begleitung bis zur Räumungsklage.
Durchsetzung von Mieterhöhungen nach Mietspiegel, Modernisierung oder Staffelmiete - inklusive Berechnung der Modernisierungsumlage nach § 559 BGB.
Abwehr unberechtigter Mietminderungen, Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen und angemessene Gewährleistungsansprüche.
Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltern, Anfechtung und Verteidigung von Beschlüssen, Durchsetzung von Ansprüchen.
Vorbereitung und Durchsetzung von Räumungsklagen am Amtsgericht - inklusive anschließender Zwangsräumung.
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht · Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
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Eine Eigenbedarfskündigung setzt ein berechtigtes Eigeninteresse nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB voraus. Sie müssen konkret darlegen, für wen und warum Sie die Wohnung benötigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten.
Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen oder Energie sparen, berechtigen zur Mieterhöhung nach § 559 BGB. Die jährliche Mieterhöhung darf acht Prozent der Modernisierungskosten nicht überschreiten. Maßnahmen müssen drei Monate vorher angekündigt werden.
Schönheitsreparaturen sind grundsätzlich Vermietersache. Durch wirksame Vertragsklauseln können sie auf Mieter übertragen werden. Viele Standardklauseln sind nach aktueller BGH-Rechtsprechung unwirksam - insbesondere Quotenabgeltungsklauseln und starre Fristen.
Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, zahlbar in drei monatlichen Raten. Sie muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt und verzinst werden. Bei Mietende ist die Kaution nach angemessener Prüfungszeit zurückzuzahlen.
Die Verfahrensdauer am Amtsgericht beträgt durchschnittlich sechs bis zwölf Monate bis zur rechtskräftigen Entscheidung. Bei Widerspruch des Mieters oder Räumungsschutzanträgen kann sich das Verfahren verlängern.
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, Beschlussfassungen und die Kostenverteilung innerhalb der WEG. Streitige Beschlüsse können vor dem Landgericht angefochten werden.
Informieren Sie sich über die wichtigsten Themen - von Eigenbedarf bis WEG-Verwaltung.
Kündigung
Berechtigtes Eigeninteresse, ordnungsgemäße Begründung, Sozialklausel und Härtefalleinwendungen - die entscheidenden Punkte.
Mietrecht
Welche Klauseln nach aktueller BGH-Rechtsprechung halten - und welche Klauseln zu einer Kostenpflicht des Vermieters führen.
WEG
Hausgeldumlage, Sondernutzungsrechte, Beschlussfassung - was Wohnungseigentümer wissen müssen.
Räumung
Von der Kündigung über die Klage bis zur Zwangsräumung - der vollständige Ablauf am Amtsgericht.
Mieterhöhung
Der Nürnberger Mietspiegel, Kappungsgrenze, ortsübliche Vergleichsmiete - so setzen Sie Mieterhöhungen rechtssicher durch.