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Bau- und Architektenrecht Nürnberg

Fachanwaltliche Vertretung für Bauherren, Architekten und Bauunternehmen bei Baumängeln, Bauverzug, HOAI-Streitigkeiten und Architektenhaftung - mit langjähriger Erfahrung.

Baurecht Beratung Nürnberg
2 Fachanwälte verfügbar

Ihre Experten für Bau- und Architektenrecht in Nürnberg

Als Ihre Anwälte für Bau- und Architektenrecht in Nürnberg vertreten wir Bauherren, Architekten und Bauunternehmen bei Baumängeln, Bauverzug, Honorarstreitigkeiten und Planungsfehlern.

Unsere Leistungen im Bau- und Architektenrecht

Bauvertragsrecht & VOB

Prüfung und Gestaltung von Bauverträgen nach VOB/B und BGB-Werkvertragsrecht, einschließlich Bauträgerverträgen mit Schutz nach MaBV.

Baumängel

Ordnungsgemäße Mängeldokumentation, rechtswirksame Nachbesserungsaufforderung, Durchsetzung von Minderung und Schadensersatz.

Bauverzug

Nachfristsetzung, Vertragsstrafen und Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung - bis hin zur Kündigung und Ersatzvornahme.

HOAI-Honorarstreitigkeiten

Beratung zu freier Honorarvereinbarung, Abwehr unberechtigter Honorarforderungen, korrekte Abrechnung nach Leistungsphasen.

Architektenhaftung

Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen aus Planungsfehlern, Kostenkontrolle und Überwachungspflichten.

Öffentliches Baurecht

Baugenehmigungsverfahren nach Bayerischer Bauordnung, Nachbarschutz, Widerspruchsverfahren und Schwarzbau-Problematik.

Ihr Ansprechpartner

Henning Hullermann

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Henning Hullermann - Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Ihr Ansprechpartner

Thomas Dürer

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Thomas Dürer - Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Häufige Fragen zum Bau- und Architektenrecht

Wie lange kann ich Baumängel geltend machen?

Nach BGB gilt eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme. Bei VOB/B-Verträgen: vier Jahre für wesentliche, zwei Jahre für unwesentliche Mängel. Die Fristen beginnen mit der Abnahme zu laufen und sind unbedingt zu beachten.

Was kann ich gegen Bauverzug unternehmen?

Setzen Sie dem Bauunternehmen eine Nachfrist zur Fertigstellung. Nach erfolglosem Ablauf können Sie Vertragsstrafen und Schadensersatz geltend machen oder in schweren Fällen den Vertrag kündigen.

Muss ich einen mangelhaften Bau abnehmen?

Eine Abnahmeverweigerung ist nur bei wesentlichen Mängeln zulässig. Bei unwesentlichen Mängeln müssen Sie abnehmen, können aber einen Mängelvorbehalt erklären. Die Abnahme löst die Fälligkeit der Schlusszahlung aus.

Haftet der Architekt für Kostensteigerungen?

Ja, bei Verletzung der Kostenkontrollpflichten nach HOAI. Bei Überschreitung des vereinbarten Kostenrahmens ohne Aufklärung des Bauherrn kann Schadensersatz gefordert werden.

Kann ich HOAI-Honorare frei verhandeln?

Seit dem EuGH-Urteil 2019 grundsätzlich ja. Bei Verbraucherverträgen muss der Architekt über die freie Vereinbarkeit aufklären - sonst gelten weiterhin die HOAI-Mindestsätze.

Was tun bei Insolvenz des Bauunternehmens?

Sicherheitseinbehalte nicht auszahlen, Gewährleistungsbürgschaften sofort kündigen, bevor sie an die Insolvenzmasse fallen. Baukosten für die Fertigstellung als Insolvenzforderung anmelden.

Fragen zum Bau- und Architektenrecht?

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