Fachanwaltliche Vertretung für Bauherren, Architekten und Bauunternehmen bei Baumängeln, Bauverzug, HOAI-Streitigkeiten und Architektenhaftung - mit langjähriger Erfahrung.
Als Ihre Anwälte für Bau- und Architektenrecht in Nürnberg vertreten wir Bauherren, Architekten und Bauunternehmen bei Baumängeln, Bauverzug, Honorarstreitigkeiten und Planungsfehlern.
Prüfung und Gestaltung von Bauverträgen nach VOB/B und BGB-Werkvertragsrecht, einschließlich Bauträgerverträgen mit Schutz nach MaBV.
Ordnungsgemäße Mängeldokumentation, rechtswirksame Nachbesserungsaufforderung, Durchsetzung von Minderung und Schadensersatz.
Nachfristsetzung, Vertragsstrafen und Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung - bis hin zur Kündigung und Ersatzvornahme.
Beratung zu freier Honorarvereinbarung, Abwehr unberechtigter Honorarforderungen, korrekte Abrechnung nach Leistungsphasen.
Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen aus Planungsfehlern, Kostenkontrolle und Überwachungspflichten.
Baugenehmigungsverfahren nach Bayerischer Bauordnung, Nachbarschutz, Widerspruchsverfahren und Schwarzbau-Problematik.
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Nach BGB gilt eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme. Bei VOB/B-Verträgen: vier Jahre für wesentliche, zwei Jahre für unwesentliche Mängel. Die Fristen beginnen mit der Abnahme zu laufen und sind unbedingt zu beachten.
Setzen Sie dem Bauunternehmen eine Nachfrist zur Fertigstellung. Nach erfolglosem Ablauf können Sie Vertragsstrafen und Schadensersatz geltend machen oder in schweren Fällen den Vertrag kündigen.
Eine Abnahmeverweigerung ist nur bei wesentlichen Mängeln zulässig. Bei unwesentlichen Mängeln müssen Sie abnehmen, können aber einen Mängelvorbehalt erklären. Die Abnahme löst die Fälligkeit der Schlusszahlung aus.
Ja, bei Verletzung der Kostenkontrollpflichten nach HOAI. Bei Überschreitung des vereinbarten Kostenrahmens ohne Aufklärung des Bauherrn kann Schadensersatz gefordert werden.
Seit dem EuGH-Urteil 2019 grundsätzlich ja. Bei Verbraucherverträgen muss der Architekt über die freie Vereinbarkeit aufklären - sonst gelten weiterhin die HOAI-Mindestsätze.
Sicherheitseinbehalte nicht auszahlen, Gewährleistungsbürgschaften sofort kündigen, bevor sie an die Insolvenzmasse fallen. Baukosten für die Fertigstellung als Insolvenzforderung anmelden.
Informieren Sie sich über die wichtigsten Themen - von der Mängeldokumentation bis zur HOAI.
Baumängel
Systematische Mängeldokumentation mit Fotos, präziser Beschreibung und Nachbesserungsfristen als Grundlage für spätere Ansprüche.
Architektenrecht
Wann Architekten haften, welche Leistungsphasen erfasst sind und wie die Berufshaftpflichtversicherung greift.
Bauvertragsrecht
Die wichtigsten Regelungen der VOB/B - von der Abnahme über Gewährleistung bis zur Kündigung.
Zahlungen
Wann Abschlagszahlungen fällig werden, wie Rechnungen zu prüfen sind und wann die Zahlung verweigert werden kann.
Bauverzug
Nachfristsetzung, Vertragsstrafen, Schadensersatz - die wichtigsten Schritte bei verspäteter Fertigstellung.