Allgemeines Zivilrecht, Vertragsrecht und Schadensersatz - mit über 20 Jahren Erfahrung vor dem Landgericht, Amtsgericht und OLG.
Als Ihr Anwalt für Allgemeines Zivilrecht, Vertragsrecht und Schadensersatz in Nürnberg stehen wir Ihnen seit über 20 Jahren mit rechtlicher Beratung zur Seite. Unser Team setzt Ansprüche durch und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Das Zivilrecht ist die Grundlage für Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, Unternehmen und sonstigen Rechtsträgern. Vertragsstreitigkeiten, Kaufrecht, Nachbarschaftsrecht, Schadensersatz — wir begleiten Sie durch die zentralen Bereiche des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Ein Mahnbescheid erfordert Ihre Reaktion binnen zwei Wochen. Verjährungsfristen und Vollstreckungsbescheide können Ihre Rechte vernichten - handeln Sie schnell.
Durchsetzung und Verteidigung bei Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen - von Online-Handel bis Handwerkerleistung.
Durchsetzung nach Verkehrsunfällen, Produktschäden, deliktischen Schäden - inklusive Schmerzensgeld, Nutzungsausfall und Verdienstausfall.
Beratung bei mangelhafter Ware, Widerrufsrechten bei Online-Käufen, Gewährleistungsansprüchen nach BGB und EU-Verbraucherrecht.
Lärmschutz, Grenzbebauung, Baumrecht und Immissionsschäden - sensible Streitbeilegung in Nachbarschaftskonflikten.
Reaktion auf Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Klageverfahren vor Amts- und Landgericht.
Verhandlungen, Mediation, Schiedsverfahren - oft schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.
Rechtsanwältin · Partnerin · Schwerpunkt Zivil- und Vertragsrecht
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Die regelmäßige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt grundsätzlich drei Jahre und beginnt nach den gesetzlichen Kenntnisvoraussetzungen mit dem Jahresende. Bei Personenschäden bestehen daneben längere kenntnisunabhängige Höchstfristen; vertragliche Sonderregeln müssen im Einzelfall geprüft werden.
Bei allgemeinen Zivilsachen ist das Amtsgericht regelmäßig bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro zuständig, bei höheren Streitwerten das Landgericht. Für bestimmte Verfahren gelten unabhängig vom Streitwert besondere Zuständigkeiten. Vor dem Amtsgericht besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang, vor dem Landgericht schon.
Verfahren am Amtsgericht sind kostengünstiger als am Landgericht. Bei Streitwerten unter 1.000 Euro übersteigen die Kosten oft den Streitwert - wir beraten Sie ehrlich über die Kosten-Nutzen-Relation.
Bei einer Niederlage tragen Sie grundsätzlich die Kosten des Verfahrens und erstatten die Anwaltskosten der Gegenseite. Eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe kann das Kostenrisiko begrenzen.
Dokumentieren Sie alles schriftlich: Verträge, E-Mails, Rechnungen, Fotos von Schäden. Benennen Sie Zeugen und sichern Sie deren Kontaktdaten. Bei größeren Schäden sollten Sie schnell ein Sachverständigengutachten beauftragen.
Rechtsschutzversicherungen haben oft Ausschlüsse, Wartezeiten und Selbstbehalte. Vertragsrechtsschutz ist nicht immer eingeschlossen, Schadensersatzrechtsschutz meist schon. Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz vor Mandatierung.
Nein. Eine Erstberatung ist nicht automatisch kostenlos. Die Vergütung wird vorab vereinbart oder richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen; ob und in welcher Höhe Kosten entstehen, hängt vom Umfang des Auftrags und der konkreten Beratung ab. Klären Sie die Kosten am besten bereits bei der Terminvereinbarung.
Informieren Sie sich über die wichtigsten Themen - von Vertragsstreit bis Schadensersatz.
Kaufverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge - typische Probleme und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen.
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