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Rechtsgebiet

Anwalt für Gewerbe- und Wohnraum­mietrecht sowie Wohnungs­eigentumsrecht in Nürnberg

Fachanwaltliche Beratung und Vertretung von Vermietern, Eigentümern und Wohnungs­eigentums­gemeinschaften - mit über 20 Jahren Erfahrung.

Gewerbe- und Wohnraummietrecht sowie Wohnungseigentumsrecht Beratung Nürnberg
Fachanwalt verfügbar

Ihre Experten für Gewerbe- und Wohnraum­mietrecht sowie Wohnungs­eigentumsrecht in Nürnberg

Gewerbe- und Wohnraummietrecht: Wir vertreten Immobiliengesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, Projektentwickler und private Vermieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, von der Mietvertragsgestaltung bis hin zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche sowie deren Vollstreckung.

Wohnungseigentumsrecht: Wir vertreten Wohnungs­eigentums­verwalter, Wohnungs­eigentums­gemeinschaften und Wohnungseigentümer in allen wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten, von der Beratung im Stadium der Gründung und der Gestaltung von Teilungs­erklärungen/Gemeinschafts­ordnungen und Verwalterverträgen bis zur gerichtlichen Durchsetzung WEG-rechtlicher Ansprüche jedweder Art.

Unser Fokus

Wir beraten und vertreten Vermieter, Wohnungseigentümer, Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften und Verwalter außergerichtlich und gerichtlich.

Unsere Leistungen im Gewerbe- und Wohnraum­mietrecht sowie Wohnungs­eigentumsrecht

Mietvertragsgestaltung

Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen für Wohn- und Gewerbeimmobilien, abgestimmt auf die Bedürfnisse von Vermietern und Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften.

Eigenbedarfskündigungen

Rechtssichere Formulierung, Prüfung des berechtigten Eigeninteresses, Begleitung bis zur Räumungsklage.

Mieterhöhungen

Durchsetzung von Mieterhöhungen nach Mietspiegel, Modernisierung oder Staffelmiete - inklusive Berechnung der Modernisierungsumlage nach § 559 BGB.

Mängel & Mietminderung

Abwehr unberechtigter Mietminderungen, Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen und angemessene Gewährleistungsansprüche.

Vertretung im Wohnungs­eigentumsrecht

Beratung von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften und Verwaltern, Anfechtung und Verteidigung von Beschlüssen, Durchsetzung von Ansprüchen.

Räumungsklagen

Vorbereitung und Durchsetzung von Räumungsklagen am Amtsgericht - inklusive anschließender Zwangsräumung.

Ihr Ansprechpartner

Florian Asam

Rechtsanwalt · Partner · Fachanwalt für Gewerbe- und Wohnraum­mietrecht sowie Wohnungs­eigentumsrecht · Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

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Florian Asam - Fachanwalt für Gewerbe- und Wohnraummietrecht sowie Wohnungseigentumsrecht

Häufige Fragen zum Gewerbe- und Wohnraum­mietrecht sowie Wohnungs­eigentumsrecht

Wie kann ich als Vermieter eine Eigenbedarfskündigung durchsetzen?

Eine Eigenbedarfskündigung setzt ein berechtigtes Eigeninteresse nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB voraus. Sie müssen konkret darlegen, für wen und warum Sie die Wohnung benötigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten.

Wann sind Mieterhöhungen nach Modernisierung zulässig?

Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen oder Energie sparen, berechtigen zur Mieterhöhung nach § 559 BGB. Die jährliche Mieterhöhung darf acht Prozent der Modernisierungskosten nicht überschreiten. Maßnahmen müssen drei Monate vorher angekündigt werden.

Muss ich als Vermieter Schönheitsreparaturen zahlen?

Schönheitsreparaturen sind grundsätzlich Vermietersache. Durch wirksame Vertragsklauseln können sie auf Mieter übertragen werden. Viele Standardklauseln sind nach aktueller BGH-Rechtsprechung unwirksam - insbesondere Quotenabgeltungsklauseln und starre Fristen.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, zahlbar in drei monatlichen Raten. Sie muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt und verzinst werden. Bei Mietende ist die Kaution nach angemessener Prüfungszeit zurückzuzahlen.

Wie lange dauert eine Räumungsklage?

Die Verfahrensdauer hängt von gerichtlicher Auslastung, Verteidigung des Mieters, Beweisaufnahme, Rechtsmitteln und einem möglichen Räumungsschutzantrag ab. Eine feste Durchschnittsdauer lässt sich für den Einzelfall nicht seriös angeben.

Was regelt das Wohnungseigentumsrecht?

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, Beschlussfassungen und die Kostenverteilung innerhalb der WEG. Beschlussklagen werden beim zuständigen Amtsgericht erhoben.

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