Florian Asam
Ein kurzer Abriss Rechtsanwalt Florian Asam ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit insbesondere in den Bereichen Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Pachtrecht, Leasingrecht, Immobilienrecht und IT-Recht / Datenschutzrecht tätig. Mietrecht / Wohnungseigentumsrecht / Pachtrecht / Leasingrecht / Immobilienrecht Aufgrund seiner jahrelang nachgewiesenen praktischen und theoretischen Kenntnisse ist Florian Asam befugt, den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Er betreut Immobilien- / Wohnungseigentümer, Wohnungseigentumsgemeinschaften, deren Verwalter sowie Vermieter und Mieter bei der Vertragsgestaltung sowie der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung aller sich aus Mietverhältnissen und dem Wohnungseigentum ergebenden Ansprüche. Aufgrund seiner zusätzlichen Qualifikation als Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) ist er in der Lage die wirtschaftswissenschaftlichen Bezüge der Rechtsordnung zu überblicken, ökonomische Problemstellungen, die sich im Bereich des Immobilienrechts oftmals ergeben, zu erkennen und sie einer nicht nur rechtlichen, sondern auch wirtschaftlichen Lösung zuzuführen. Das Interesse und die Zielvorstellungen seiner Mandanten stehen für ihn hierbei immer an erster Stelle. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, so setzt Florian Asam alles daran, durch eine fundierte rechtliche als auch geschickte Argumentation die rechtliche Auffassung des Prozessgegners zu entkräften und das Gericht von der eigenen rechtlichen Position zu überzeugen. Aber auch beim Führen von Vergleichsverhandlungen ist er durch zahlreich absolvierte Workshops in den Bereichen Verhandlungsmanagement/ Verhandlungsleitung sehr gut vorbereitet, ein für seine Mandanten bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Schadenersatzrecht Das Schadenersatzrecht, auch Schadensrecht oder Haftpflichtrecht genannt, regelt, wann eine Person gegen eine andere einen Schadenersatzanspruch hat. Schadensersatzansprüche können sowohl bei der Verletzung von Vertragspflichten entstehen als auch bei der Verletzung gesetzlicher Pflichten. Gerade in dem breit gefächerten Bereich des Vertragsrechts kommt es immer wieder zu Leistungsstörungen, die Schadensersatzansprüche einer Partei auslösen. Florian Asam berät Sie gern in allen Fragen, bei denen Sie entweder in die Haftung genommen werden sollen, weil Sie einen Schaden verursacht haben (sollen) oder Ihnen ein Schaden durch jemand anderen entstanden ist. IT-Recht / Datenschutzrecht Das Recht des Datenschutzes schützt den Einzelnen davor, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Arbeitnehmerdaten, Kundendaten, Kaufdaten, Sozialdaten und viele mehr weisen zugleich einen zunehmenden wirtschaftlichen Wert auf. Nicht nur Unternehmen besitzen deshalb ein Interesse, Daten zu sammeln. Regelungen zum Datenschutzrecht finden sich insbesondere in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es existieren jedoch eine Vielzahl von Bestimmungen, welche konkrete Verpflichtungen wie Informations- und Meldepflichten sowie gesetzlich verankerte Rechte der betroffenen Personen regeln. Um hier den Überblick und die gesetzlichen Erfordernisse zu wahren, hilft Ihnen Herr Florian Asam gerne in beratender und vertretender Tätigkeit. |