Silke Kleinitzke
Brigitte Rühl Silke Kleinitzke, Rechtsanwältin
Jahrgang 1976, verheiratet 
 
Fachanwältin für Medizinrecht


Arbeits- und Fachgebiete  
  • Medizinrecht
  • Versicherungsrecht
  • Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht




Beruflicher Werdegang:
1996-2001 
Studium der Rechtswissenschaften an der FAU Erlangen-Nürnberg

2001-2004 
Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg

2004 
Zulassung zur Anwaltschaft

2004-2016 
Rechtsanwältin in einer Allgemeinkanzlei in Nürnberg

Seit 2016
Rechtsanwältin für Medizinrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht und Vertragsrecht bei Dr. Herzog & Partner Rechtsanwälte mbB  
Mitgliedschaften / Beteiligungen:
  • Vertrauensanwältin des MedizinRechts-BeratungsNetz des Medizinrechtsanwälte e.V.
  • Patienten-Rechtsanwältin für den Arbeitskreis Medizingeschädigter AKMG e.V.



Ihr Anwalt für Medizinrecht in Nürnberg


Medizinrecht in gesunder Zusammenarbeit

Silke Kleinitzke ist Anwältin für Medizinrecht in Nürnberg. Als ihr Mandant sind Sie nicht irgendein „Fall“ oder eine „Akte“ – Silke Kleinitzke nimmt sich Zeit, um Sie und Ihr Anliegen genau kennenzulernen. Gegenseitiges Vertrauen ist Voraussetzung für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Eine für Sie verständliche Beratung ist ebenso wichtig, wie das selbstbewusste und zielgerichtete Auftreten in Verhandlungen und vor Gericht.

Ihre Rechte als Patient – was kommt nach dem Behandlungsfehler?

Als Fachanwältin für Medizinrecht vertritt Frau Kleinitzke Mandanten auf Patientenseite. In einer schwierigen gesundheitlichen Situation haben Mandanten oft „keinen Nerv“ mehr, um sich mit rechtlichen Problemen und Auseinandersetzungen zu befassen. Silke Kleinitzke berücksichtigt Ihre besondere Situation und übernimmt die aktive Durchführung der entsprechenden Verfahren, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. 

 

Medizinrecht für Ärzte – als Arzt auf der sicheren Seite

Auch Mandanten aus der Ärzteschaft finden in Silke Kleinitzke eine versierte Fachanwältin für Medizinrecht, die Sie mit Erfahrung und Professionalität zu sämtlichen medizinrechtlichen Themen berät. Im Bereich der medizinrechtlichen Vertragsgestaltung für Praxen und in der Nachfolgeberatung arbeitet Frau Kleinitzke mit auf Gesellschaftsrecht und Erbrecht spezialisierten Kolleginnen und Kollegen der Kanzlei vertrauensvoll zusammen. 

 

Mehr als Medizinrecht – gut abgesichert im Versicherungsrecht

Wegen ihrer Spezialisierung im Medizinrecht ist Silke Kleinitzke auch mit den hiermit zusammenhängenden Bereichen des Versicherungsrechts vertraut. In diesem Zusammenhang hat sie bereits eine Vielzahl von Mandanten in allgemeinen versicherungsrechtlichen Belangen vertreten. Insbesondere berät und vertritt sie Mandanten im Bereich des Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungsrechts sowie hinsichtlich der Krankentagegeldversicherung und sonstigen privaten Krankenversicherung.

 

Auch im Sozialrecht gut beraten bei Folgen eines Behandlungsfehlers

Ein Behandlungsfehler zieht leider oft schwerwiegende Folgen nach sich. Die Erwerbsfähigkeit oder Berufsfähigkeit ist beeinträchtigt, Schwerbehinderung droht, es kommt zur Pflegebedürftigkeit. Dennoch zahlt die DRV keine Erwerbsminderungsrente, die Krankenversicherung verweigert die Zahlung einer dringend benötigten Behandlung, Pflegegrade werden nicht anerkannt, der Grad der Behinderung (GdB) wird zu niedrig festgesetzt. Hier vertritt Frau Kleinitzke Sie bei allen Streitigkeiten mit DRV, BG oder Krankenkasse.

 

Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für Medizinrecht in Nürnberg?

Silke Kleinitzke konzentriert sich auf die Vertretung ihrer Mandanten im Medizinrecht und hiermit verbundenen Sozialrecht sowie im Versicherungsrecht. Als Fachanwältin für Medizinrecht behandelt sie Ihren Fall individuell und mit der nötigen Empathie. Frau Kleinitzke verfügt über fundiertes Rechtswissen und langjährige Berufserfahrung. Bei rechtlichen Problemstellungen sind Sie bei Silke Kleinitzke in guten Händen, da sie schnell und kompetent für Sie agiert.

 

Hier finden Sie Frau Kleinitzkes Leistungen im Überblick:

 

Medizinrecht

  • Rechte bei Behandlungsfehlern
  • Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Recht auf Einsicht in die Patientenakte
  • Dokumentation der Behandlung
  • Recht auf Aufklärung über den Behandlungseingriff
  • Recht auf freie Arztwahl
  • Recht der privaten Krankenversicherung / Erstattungsstreitigkeiten
  • Heilmittelwerberecht / Wettbewerbsrecht, insbesondere Website- und Flyerprüfungen für Leistungserbringer
  • Berufsrecht der Ärzte (MBO, Grenzen ärztlicher Werbung, ärztliche Schweigepflicht, Praxismarketing)
  • Rechte der alternativen Heilberufe
  • Vergütungsrecht und Abrechnungsrecht der Heilberufe (Honorarstreitigkeiten, privatärztliche Abrechnung nach GOÄ/GOZ, Regress u. Wirtschaftlichkeitsprüfung, Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss)
  • Vertragsarztrecht/Zulassungsrecht 

 

 Sozialrecht

  • Gesetzliche Krankenversicherung (ärztliche Behandlung, Arzneimittel, Hilfsmittel, Heilmittel, Reha-Antrag)
  • Gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegegrade, Pflegeeinstufung)
  • Gesetzliche Rentenversicherung / Erwerbsminderungsrente
  • Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis
  • Gesetzliche Unfallversicherung und Verletztenrente 

 

Versicherungsrecht

  • Kranken- und Krankentagegeld
  • Kostenerstattung durch gesetzliche und private Krankenversicherung
  • Leistungen der privaten Unfallversicherung
  • Leistungen der privaten Rentenversicherung
  • Leistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Beihilfe-Streitigkeiten