Regine Dischinger
Regine Dischinger Regine Dischinger, Rechtsanwältin
Jahrgang 1961

Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
 
Arbeits- und Fachgebiete:  
  • Ehe- / Familienrecht, Scheidungs- / Unterhaltsrecht
  • Erbrecht / Pflichtteilsrecht
  • Erb­aus­einander­setzung und Schenkungsrecht
  • Vermögensrecht



Beruflicher Werdegang:
1980-1985 
Studium der Rechtswissenschaften an der FAU Erlangen-Nürnberg

1985-1988
Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg

1989 
Zulassung zur Anwaltschaft

1989-1999
Rechtsanwältin in Kanzleien in Nürnberg

1998
Zugelassen als Fachanwältin für Familienrecht

Seit 2000 
als Rechtsanwältin tätig bei Dr. Herzog & Partner Rechtsanwälte mbB

2008
Zugelassen als Fachanwältin für Erbrecht
    
Mitgliedschaften / Beteiligungen:
  • Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Deutsches Forum für Erbrecht



Ein kurzer Abriss

Familien- und Erbrecht 
Seit vielen Jahren konzentriert sich Regine Dischinger ganz bewusst auf diese beiden Rechts- gebiete. Die Verleihung diesbezüglicher Fachanwaltstitel beweisen ihre umfassende juristische Kompetenz. Seit April 2009 ist sie Mitglied im Deutschen Forum für Erbrecht.

Regine Dischinger entwickelte über die langjährige Praxis ein sensibles Gespür und viel Verständnis für Menschen, die sich auf Grund familiärer Auseinandersetzungen in einer schwierigen, oft als existenzbedrohlich empfundenen Situation sehen.

Hilfestellung für den Mandanten erfolgt durch
  • Vorsorgeberatung und Gestaltung juristisch ausgefeilter Verträge, so dass künftige
    Streitpunkte bereits im Vorfeld vermieden werden.
  • Strukturiert durchdachte und durchsetzungsstarke Vorgehensweise bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Familienrecht
Hier können alle anstehenden juristischen Probleme gemeistert werden durch
  • Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Ehescheidungen, Regelung von Unterhaltsangelegenheiten
  • Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzungen, Aufteilung von Immobilienbesitz
  • Versorgungsausgleich
  • Kindschaftsangelegenheiten im weitesten Sinn
  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz

Im Streitfalle: 
  • Alle gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zuge einer Ehescheidung
  • Sonstige familienrechtliche Auseinandersetzungen im weitesten Sinne

Erbrecht
In der Bearbeitung erbrechtlicher Angelegenheiten bewährt es sich immer, den Sachverhalt mit dem Mandanten genau aufzuklären, die Familiengeschichte und Verwandtschaftsgrade zu erarbeiten sowie die Zielvorstellungen festzustellen.

In der vorsorgenden Beratung können folgende Gebiete abgedeckt werden:

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, Testamenten und Erbverträgen
  • Nachfolgeplanungen für mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe, die oft vernachlässigt werden
  • Vorweg genommene Erbfolge durch Gestaltung von Rechtsgeschäften unter Lebenden
  • Besondere Berücksichtigung steuerrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten
  • Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Im Streitfalle:
  • Alle gerichtlichen Auseinandersetzungen nach dem Todesfall
  • Erbscheinsverfahren
  • Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
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