Thomas Dürer
Thomas Dürer Thomas Dürer, Rechtsanwalt
Jahrgang 1967, verheiratet

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
 
Arbeits- und Fachgebiete:  
  • Privates Baurecht
  • Immobilienrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Wohn­eigentums­recht





Beruflicher Werdegang:
1990-1995 
Studium der Rechtswissenschaften an der FAU Erlangen-Nürnberg 

1996-1998 
Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg

1998
Zulassung als Rechtsanwalt 

1998-2008 
Rechtsanwalt in Erlangen und Nürnberg 

2007 
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Seit 2009 
als Rechtsanwalt tätig bei Dr. Herzog & Partner Rechtsanwälte mbB                     

 Mitgliedschaften / Dozententätigkeiten:

  • Dozent an der Bayerischen Bauakademie
  • Deutscher Anwaltsverein e.V. 




Ein kurzer Abriss

Bau- und Architektenrecht

Thomas Dürer versteht sich als juristischer Dienstleister mit zusätzlicher Fachkompetenz in wirtschaftlichen Belangen.

Das ist auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts, seiner Fachanwaltschaft, besonders wichtig, weil dort außergerichtliche Streitigkeiten und Prozesse regelmäßig zur Beauftragung
von Sachverständigen führen. Deshalb rückt die wirtschaftliche Betrachtung des Mandats
mehr und mehr in den Vordergrund.

Zu seinen Aufgaben zählt Thomas Dürer daher immer auch – neben der energischen fachkundigen juristischen Vertretung seiner Mandanten natürlich – der Blick auf das wirtschaftliche Gesamtergebnis.


Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Auch auf seinem zweiten Spezialgebiet ist bereits im Vorfeld eine gründliche, umfassende Beratung seines Mandanten notwendig. Thomas Dürer vertritt hier sowohl Hausverwalter
als auch Miteigentümer.

Gerade im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist immer zu berücksichtigen, dass Mieter/ Vermieter bzw. Hausverwalter/Miteigentümer in einer Wohnungseigentumsanlage oft noch
lange miteinander auskommen müssen. Das heißt: Neben der reinen Rechtslage ist psycho- logisches Einfühlungsvermögen in die beiden Parteien zwingend geboten. Auch das bringt Thomas Dürer in reichem Maße mit.


Immobilienrecht

  • Gestaltung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen
  • Vollstreckung notarieller Kaufpreisforderungen 
  • Auflassungs- und Rückabwicklungsklagen