Fachanwaltliche Vertretung für Bauherren, Architekten und Bauunternehmen bei Baumängeln, Bauverzug, HOAI-Streitigkeiten und Architektenhaftung - mit langjähriger Erfahrung.
Als Ihre Anwälte für Bau- und Architektenrecht in Nürnberg vertreten wir Bauherren, Architekten und Bauunternehmen bei Baumängeln, Bauverzug, Honorarstreitigkeiten und Planungsfehlern.
Prüfung und Gestaltung von Bauverträgen nach VOB/B und BGB-Werkvertragsrecht, einschließlich Bauträgerverträgen mit Schutz nach MaBV.
Ordnungsgemäße Mängeldokumentation, rechtswirksame Nachbesserungsaufforderung, Durchsetzung von Minderung und Schadensersatz.
Nachfristsetzung, Vertragsstrafen und Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung - bis hin zur Kündigung und Ersatzvornahme.
Beratung zu freier Honorarvereinbarung, Abwehr unberechtigter Honorarforderungen, korrekte Abrechnung nach Leistungsphasen.
Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen aus Planungsfehlern, Kostenkontrolle und Überwachungspflichten.
Baugenehmigungsverfahren nach Bayerischer Bauordnung, Nachbarschutz, Widerspruchsverfahren und Schwarzbau-Problematik.
Rechtsanwalt · Partner · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Nach dem BGB gilt für Mängel an Bauwerken grundsätzlich eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme. Bei wirksam vereinbarter VOB/B beträgt die Regelfrist für Bauwerke grundsätzlich vier Jahre; für bestimmte andere Werke und Anlagenteile können kürzere Fristen gelten. Vertragliche Abweichungen sind möglich und müssen im Einzelfall geprüft werden.
Setzen Sie dem Bauunternehmen eine Nachfrist zur Fertigstellung. Nach erfolglosem Ablauf können Sie Vertragsstrafen und Schadensersatz geltend machen oder in schweren Fällen den Vertrag kündigen.
Eine Abnahmeverweigerung ist nur bei wesentlichen Mängeln zulässig. Bei unwesentlichen Mängeln müssen Sie abnehmen, können aber einen Mängelvorbehalt erklären. Die Abnahme löst die Fälligkeit der Schlusszahlung aus.
Ja, bei Verletzung der Kostenkontrollpflichten nach HOAI. Bei Überschreitung des vereinbarten Kostenrahmens ohne Aufklärung des Bauherrn kann Schadensersatz gefordert werden.
Für seit dem 1. Januar 2021 geschlossene Verträge kann das Honorar grundsätzlich frei vereinbart werden. Unterbleibt bei Verbrauchern der vorgeschriebene Hinweis in Textform, gilt anstelle eines höher vereinbarten Honorars grundsätzlich der Basishonorarsatz nach § 7 HOAI.
Sicherheiten und Gewährleistungsbürgschaften nicht vorschnell freigeben. Verträge, Leistungsstand, Mängel und offene Kosten dokumentieren und unverzüglich prüfen lassen, welche Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden oder gegenüber Bürgen beziehungsweise Versicherern geltend zu machen sind.
Informieren Sie sich über die wichtigsten Themen - von der Mängeldokumentation bis zur HOAI.
Systematische Mängeldokumentation mit Fotos, präziser Beschreibung und Nachbesserungsfristen als Grundlage für spätere Ansprüche.
Wann Architekten haften, welche Leistungsphasen erfasst sind und wie die Berufshaftpflichtversicherung greift.
Die wichtigsten Regelungen der VOB/B - von der Abnahme über Gewährleistung bis zur Kündigung.
Wann Abschlagszahlungen fällig werden, wie Rechnungen zu prüfen sind und wann die Zahlung verweigert werden kann.
Nachfristsetzung, Vertragsstrafen, Schadensersatz - die wichtigsten Schritte bei verspäteter Fertigstellung.