Rechtsgebiete
Private Mandantinnen und Mandanten betreuen wir umfassend auf sämtlichen Gebieten des Zivilrechts, z. B. im gesamten Familien- und Erbrecht, bei Streitigkeiten aus Verträgen aller Art, in Miet- und Grundstückssachen, bei Behandlungsfehlern und sonstigen medizinrechtlichen Fragestellungen. Ebenso setzen wir Ansprüche unserer Mandanten /-innen gegenüber Banken und Versicherungen durch und vertreten in allen Fragen, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen, vor allem bei Verkehrsunfällen oder Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.

Gängige Themen aus dem Verwaltungs- und Sozialrecht sind uns vertraut.

Zentrale Schwerpunkte sind das Baurecht und das Arbeitsrecht.

Für den Unternehmer setzen wir Ansprüche, notfalls im Prozess und in der Zwangsvollstreckung durch oder wehren zu Unrecht geltend gemachte Forderungen ab. Wir beraten bei der Gründung von Gesellschaften, bei Abschluss von Geschäften und Ausgestaltung von Verträgen sowie in der Krise. Wir sind zuständig, wenn behördliche Voraussetzungen erfüllt werden oder Behinderungen durch die Bürokratie aus dem Weg geräumt werden müssen.

Schon immer ist unsere Kanzlei im Bereich des Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechts tätig; in den letzten Jahren auch in Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Internet. Bei fachübergreifenden Aufgaben arbeiten wir gerne mit Ihrem persönlichen Steuerberater zusammen.

Im Bau- und Architektenrecht haben sich unsere Fachanwälte Henning Hullermann und Thomas Dürer Mandat für Mandat ein breites Arbeitsfeld geschaffen.

Dieses Gebiet birgt außerordentlich viele Spezialprobleme, so dass hier die Vermeidung von Gerichtsprozessen Vorrang hat. Eine erfolgreiche außergerichtliche Vertretung erspart den Mandanten Zeit und Kosten in einem oft langwierigen Bauprozess.

Das Arbeitsrecht stellt den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber mit seinen komplizierten Einzelregelungen vor vielfältige Probleme. Im Mittelpunkt stehen die Unterstützung unserer Mandanten bei der Gestaltung von Verträgen, der Führung unvermeidbarer Kündigungsschutzprozesse und in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung. Arbeitnehmerüberlassungsmandate bearbeiten wir seit Jahren.

Der sozialrechtliche Bezug vieler arbeitsrechtlicher Gestaltungen ist uns geläufig.

Gewerbliches und privates Mietrecht sind Sonderrechtsgebiete, die wir mit regelmäßiger Fortbildung und ständiger Kontrolle durch gerichtliche Überprüfung sicher beherrschen.

In Verkehrssachen entscheidet dagegen häufig eher das richtige Gespür für den Fall. So ist es hilfreich, den zuständigen Richter und seine grundsätzlichen Einstellungen zu kennen. Informationen darüber stehen uns durch die langjährige Vertretungstätigkeit verschiedener Anwälte bei Gericht zur Verfügung.

In Strafsachen sind wir als Verteidiger bei Anschuldigungen von wirtschaftlichem oder unternehmerischem Bezug tätig. Ebenso in Verkehrssachen und sonstigen strafrechtlichen Angelegenheiten, denen sich Mandanten unserer Kanzlei und ihre Familien ausgesetzt sehen. Lediglich bei Kapitalstraftaten verweisen wir auf Kollegen anderer Kanzleien.

Das Insolvenzrecht (Unternehmer und Verbraucher) hat in unserer Kanzlei insofern einen festen Platz, als es um die Beratung von Gläubigern und Schuldnern geht, bis hin zur Vorbereitung eines Insolvenzantragsverfahrens.

Unsere Anwälte unterstützt ein eingespieltes Team von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Unsere Empfangssekretärin berät Sie bei der Auswahl des geeigneten Anwalts, wenn Sie das wünschen. Sie kümmert sich um die Vergabe eines schnellst möglichen Termins mit dem Anwalt und ist hilfsbereit für Anliegen im Mandat. Unsere Vollstreckungs-sachbearbeiterinnen setzen konsequent errungene Vollstreckungstitel durch.